Sie benötigen eine Immobilienbewertung in Rheinland-Pfalz?

Dann sind Sie hier richtig.

Aufgrund der öffentlichen Bestellung des Geschäftsführers durch die IHK Rheinhessen zum vereidigten Sachverständigen für bebaute und unbebaute Grundstücke, beschäftigt sich mein Büro ausschließlich mit der Erstellung von Verkehrswertgutachten / Marktwertermittlung / Wertgutachten zur Bestimmung des Verkehrswertes von Immobilien und mit der Beratung rund um die Immobilie.


Frank Römer

Frank Römer

    von der IHK Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter
    Sachverständiger
für die Bewertung von bebauten und unbebauten
    Grundstücken

    Dipl. Betriebswirt (FH)
    Diplom Sachverständiger (DIA)
    für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken,

Profitieren Sie von meinen Marktkenntnissen bei der Immobilienbewertung.
Als ehrenamtliches Mitglied im Gutachterausschuss der Stadt Mainz verfüge
ich über die notwendige Marktkenntnis um Ihnen nachvollziehbare Gutachten
für Ihre Immobilien zu liefern.

Eine Verkehrswertermittlung zum Kauf oder Ankauf, bei Scheidung zur Bestimmung des Zugewinnausgleiches, bei Betreuung oder für Erbangelegenheiten oder für steuerliche
Zwecke zur Bestimmung der Erbschaftsteuer sichert Ihnen ihre Ansprüche.

Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf Mainz, Frankfurt am Main / Rhein-Main-Gebiet, Rheinland-Pfalz, Rheinhessen und Pfalz.

Rufen Sie an: Tel. 0 67 21 - 987 46 96

Weitere Info’s zur Immobilienbewertung, ein Immobilien-Lexikon mit Begriffen rund um die Immobilienbewertung, aktuelle Informationen etc.  finden Sie auf www.immogutachter24.de


NEWS & INFOS

Schritte beim Grundstückskauf

Nach dem Sie Ihr Traumhaus oder Traumgrundstück gefunden haben, oftmals unter Zuhilfenahme und der Beratung eines Immobilien-Gutachters der Ihnen den Marktwert-Verkehrswert ermittelt hat sind weitere Dinge vorher zu bedenken: Der Grundstückskaufvertrag besiegelt den Weg zum Bauplatz oder eigenem Haus. Doch vorher sollten noch einige Punkte beachtet und geprüft werden. Denn sobald der Kaufvertrag vom Notar beurkundet ist, gibt es kein Zurück mehr.
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